Allgemeine
Geschäftbedingungen
Firma: Frank Holder Steuerungstechnik, Dettingen an
der Erms
Allgemeines
Die Firma
Frank Holder Steuerungstechnik, nachfolgend FHS genannt, erkennt diesen Geschäftbedingungen
entgegenstehende Regelungen nur an, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt
wird. Ansonsten gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine
Geschäftbedingungen.
Alle Vereinbarungen und Angebote sind freibleibend und liegen den Bedingungen
des Lieferanten zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung als anerkannt.
Angebotsbedingungen
Die unseren
Angeboten zugrunde liegenden Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer und sind für uns bei unverzüglicher Annahme verbindlich.
Fremdleistungen werden dem Käufer zu Preisen des Fremdleisters zzgl. Spesen in
Rechnung gestellt. Die Auftragsvergabe erfolgt durch uns zu den Bedingungen des
Fremdanbieters im Namen und auf Risiko des Käufers.
Druckvorlagen / Layout
Druckvorlagen
werden, sofern der Käufer nichts anderes bestimmt im Computersatz mit 300 dpi
erstellt.
Nach Freigabe gehen Fehler zu Lasten des Käufers. Bei telefonisch erteilten
Druckfreigaben ohne Korrekturvorlage trägt der Käufer das Risiko für die Richtigkeit
des Satzes.
Preisvorbehalt
Tritt
innerhalb der Zeit der Auftragserteilung eine Veränderung unserer
Bezugsbedingungen ein, so ist FHS berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und dem
Käufer ein neues Angebot unter Berücksichtigung der veränderten Preise zu
machen. Der Käufer verzichtet für diesen Fall auf Schadensersatzansprüche aus
jeglichem Rechtsgrund.
Zahlungsbedingungen
Wenn nichts
anderes vereinbart ist, muß die Zahlung innerhalb von
10 Werktagen rein netto erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt
der Käufer ohne Mahnung in Verzug. In diesem Falle berechnen wir EUR5,- pro
Mahnung und Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank ab Fälligkeit zu. Die Haftung des Erwerbs für Verzug
bleibt hiervon unberührt. Porto und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.
Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.
Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen
Lieferungen und Leistungen behält sich FHS das Eigentum bis zur Bezahlung ihrer
gesamten Forderung vor.
Lieferung
Die Lieferung
erfolgt ab 72581 Dettingen/Erms
auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Lieferzeitangaben
Bindende
Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem
Datum der Auftragsbestätigung von FHS. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen
unter dem Vorbehalt, daß FHS selbst von seinen
Lieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert wird. Teillieferungen sind
zulässig. Rücksendung von Waren ist nur mit unserem vorherigen Einverständnis
zulässig.
Eine Rücknahme von Waren, deren Versiegelung gebrochen wurde - insbesondere bei
Programmdisketten - ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Wird die Lieferfrist von uns um 4 Wochen überschritten, so steht dem Käufer der
Rücktritt vom Vertrag zu. In keinem Fall kann jedoch Schadenersatz beansprucht,
Deckungskauf auf unsere Kosten vorgenommen oder Folgeschäden geltend gemacht
werden.
Mängelhaftung
Mängelhaftung
für offensichtliche Mängel sind nur innerhalb einer
Woche nach Empfang der Ware schriftlich zulässig.
Bei Vorliegen von Sachmängeln stehen dem Käufer die gesetzlichen
Gewährleistungen nicht zu, wenn der Verkäufer Nachbesserung oder
Ersatzlieferung anbietet. Schlagen Nachbesserung und Ersatzlieferung endgültig
fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. In diesem Fall sind Ansprüche auf Ersatz des
unmittelbaren oder mittelbaren Schadens des Käufers ausgeschlossen.
Beschädigungen durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung falschen Zubehörs etc.
sowie Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers. Werden Veränderungen oder
Reparaturen von nicht durch uns ausdrücklich autorisierte
Stellen vorgenommen oder Teile fremden Ursprungs eingeführt, so erlöschen alle
eventuellen Ansprüche gegen FHS.
Die Vertragspartner verpflichten sich für den Fall der Unwirksamkeit einer
Bestimmung dieses Vertrages eine einverständliche Regelung zu treffen, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich
entspricht.
Schlußbestimmungen
Der
Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Dettingen/Erms. Vertragssprache ist deutsch. Allen Verträgen mit uns
liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Andere nationale
Rechte -auch das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche
Vertragsabschlußgesetz (EAG) - sind ausgeschlossen. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Parteien ist Bad Urach.
Sofern eine
oder mehrere der vorgehenden Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen
rechtsunwirksam sind oder rechtsunwirksam werden, wird hiervon die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, für einen
solchen Fall zusammen zu wirken, um die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt.